Übersicht
I. Eine grundlegende Definition von Ehe
II. Eine grundlegende Definition von Ehebruch
III. Scheidung war nie Teil des ursprünglichen Plans Gottes für die Ehe
IV. Die Gründe für eine Scheidung
V. Die Möglichkeit der Wiederheirat
VI. Die Rolle der Gemeinde
VII. Scheidung vor der Bekehrung
VIII. Buße und Vergebung
IX. Relevante Bibelstellen zu dem Thema Scheidung und Wiederheirat
I. Eine grundlegende Definition von Ehe
Bevor man sich dem Thema der Scheidung und Wiederheirat widmet, muss zunächst klargestellt werden, was eine Ehe ist. Diese Herangehensweise lehrt uns Jesus im Umgang mit den Pharisäern. Die Frage der Pharisäer: „Ist es einem Mann erlaubt, aus irgendeinem Grund seine Frau zu entlassen“ (Mt 19,3) beantwortet Jesus nicht sofort. Zuerst klärt Jesus die Grundlage der Ehe und definiert diese. Im zweiten Schritt definiert Jesus Ehebruch; dann erst geht er zu der Beantwortung der eigentlichen Frage über.
Gott, der Schöpfer, hat sich die Ehe ausgedacht und erschaffen. Die Ehe ist die großartigste aller Gaben Gottes an den Menschen und dient diesem zum Segen, weil es nicht gut ist, „dass der Mensch allein sei“ (1.Mo 2,18). Weil Gott der Urheber der Ehe ist, bestimmt er die Rahmenbedingungen: Gott bestimmt den Zweck sowie die Funktion der Ehe. Innerhalb dieser Grenzen ermutigt Gott den Menschen, die Segnungen und Freuden der Ehe voll und ganz zu genießen. In 1.Mo 2,24 definiert Gott die Ehe wie folgt: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden ein Fleisch sein.“ Die Ehe ist ein Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der das ganze Leben fortbesteht. Dieser Bund wird erst mit dem Tod eines Ehepartners aufgehoben (Rö 7,2). Gott selbst ist Zeuge eines jeden Ehebundes (Mal 2,14) und führt zwei unterschiedliche Personen in solch einer Weise zusammen, dass sie zu „einem Fleisch“ werden. Diese von Gott gewirkte Einheit darf der Mensch nicht auflösen (Mt 19,6). Aus diesem Grund erwartet Gott von jedem der beiden Ehepartner, dass dieser selbstlos jegliche Anstrengung unternimmt, nach Treue zu streben und Treue gegenüber dem Bund aufrecht zu erhalten. Diese Treue wird nicht nur in guten wie in schlechten Zeiten erwartet, sondern sogar wenn einer der beiden Ehepartner ungläubig sein sollte.
II. Eine grundlegende Definition von Ehebruch
Jesus definiert die Grenzen für Ehebruch sehr klar: „Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Unzucht, der macht, dass sie die Ehe bricht. Und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe“ (Mt 5,21). In Mt 19,9 kommt ein weiterer Aspekt hinzu: „Wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe“. Jegliche Untreue innerhalb des geschlossenen Ehebundes ist Ehebruch. Dies trifft zu, wenn man sich von dem Ehepartner scheidet und eine neue Ehe eingeht. Ferner drängt man durch eine unrechtmäßige Scheidung den Ehepartner zum Ehebruch. Schlussendlich wird sogar der Dritte als Ehebrecher angesehen, der einen existierenden Ehebund zwischen zwei Menschen missachtet und einen dieser Parteien heiratet.
Ehebruch wird in den Augen Gottes immer als schwerwiegend angesehen, gleichgültig wie leichtfertig Ehebruch in den Augen der Gesellschaft beurteilt wird. Untreue gegenüber dem Ehebund ist Sünde in den Augen Gottes. Ehebruch zieht das Gericht, die Strafe und den Zorn Gottes nach sich (Heb 13,4). Ehebrecher werden nicht ins Reich Gottes eingehen (1.Kor 6,9). Umkehr, Buße und Vergebung sind gottgewollt und jederzeit möglich (s. Punkt VIII. Buße und Vergebung).
Wir haben bis jetzt festgehalten, dass beide Ehepartner jegliche Anstrengung unternehmen müssen, um nach Treue zu streben und Treue gegenüber dem Ehebund aufrecht zu erhalten. Aber was geschieht, wenn einer der beiden Ehepartner, trotz selbstloser Hingabe, Untreue von dem anderen Ehepartner erfährt? Welche Möglichkeiten bleiben, wenn der zweite Ehepartner dem Bund der Ehe untreu wird? Diese Fragen werden auf den kommenden Seiten beantwortet.
Mt 19,3-9: Da traten die Pharisäer zu ihm, versuchten ihn und fragten ihn: Ist es einem Mann erlaubt, aus irgendeinem Grund seine Frau zu entlassen? 4 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer sie am Anfang als Mann und Frau erschuf 5 und sprach: »Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhängen; und die zwei werden ein Fleisch sein«? 6 So sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden! 7 Da sprachen sie zu ihm: Warum hat denn Mose befohlen, ihr einen Scheidebrief zu geben und sie so zu entlassen? 8 Er sprach zu ihnen: Mose hat euch wegen der Härtigkeit eures Herzens erlaubt, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an aber ist es nicht so gewesen. 9 Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.
III. Scheidung war nie Teil des ursprünglichen Plans Gottes für die Ehe
Gott hasst Scheidung. Er hasst sie, weil sie in jedem Fall Untreue gegenüber dem heiligen Bund der Ehe bedeutet, den zwei Partner vor Gott eingegangen sind, und weil sie schlimme Folgen für beide Partner und ihre Kinder mit sich bringt (Mal 2,14-16). Die Bibel fordert nie aktiv zu Ehescheidung auf, sondern gestattet diese lediglich wegen der Sünde des Menschen. Weil Scheidung also nur ein Zugeständnis an die Sünde des Menschen und nicht Teil des ursprünglichen Plans Gottes für die Ehe ist, sollen alle Gläubigen Scheidung genauso sehr hassen, wie Gott es tut, und diesen Weg nur dann gehen, wenn es keinen anderen Ausweg gibt. Mit Gottes Hilfe kann eine Ehe selbst die schlimmsten Sünden überstehen.
In Matthäus 19,3-9 lehrt Christus eindeutig, dass Scheidung ein Zugeständnis an die Sünde des Menschen ist und dadurch Gottes ursprüngliche Absicht der intimen Einheit und Dauerhaftigkeit des Ehebundes verletzt wird (1.Mo 2,24). Er lehrt, dass Gottes Gesetz Scheidung nur wegen der „Herzenshärtigkeit“ der Menschen erlaubt hat (Mt 19,8). Eine gesetzmäßige Scheidung ist ein Zugeständnis an den treuen Partner aufgrund der sexuellen Sünde seines untreuen Partners oder wegen des Verlassenwerdens durch diesen, so dass der treue Partner nicht länger an die Ehe gebunden ist (Mt 5,32; 19,9; 1 Kor 7,12-15). Obwohl Jesus tatsächlich gesagt hat, dass eine Scheidung in bestimmten Situationen zulässig ist, dürfen wir nicht vergessen, dass die ursprüngliche Absicht Jesu in dem Gespräch mit den Pharisäern nicht darin bestand, Scheidung zu legitimieren. Vielmehr war sein Gespräch eine Zurechtweisung der Pharisäer, die meinten, sich „aus irgendeinem Grund“ (Mt 19,3) scheiden zu können. Ferner wollte Jesus ihnen aufzeigen, wie schwerwiegend es ist, eine sündhafte Scheidung zu betreiben. Darum soll der Gläubige niemals Scheidung in Erwägung ziehen, außer unter bestimmten Umständen (siehe nächster Abschnitt), und selbst unter diesen Umständen sollte man die Scheidung nur sehr zurückhaltend erwägen, falls es keinen anderen Ausweg gibt.
IV. Die Gründe für eine Scheidung
Den ersten Grund, für eine rechtmäßige Scheidung beschreibt Jesus in Matthäus 5,32 und 19,9; sie wird gelegentlich auch als die sog. „Ausnahmeregel“ bezeichnet: „Ich sage euch aber: Wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe“ (Mt 19,9). Jesus gebraucht das griechische Wort porneia das in den deutschen Übersetzungen mit Unzucht (SCHL2000), Hurerei (ELB), Untreue (NGÜ) oder Ehebruch (LUT84) übersetz wurde. Porneia beschreibt jede unrechtmäßige sexuelle Tätigkeit (d.h. jede sexuelle Aktivität, die nicht im Rahmen der Ehe praktiziert wird). Es ist ein allgemeiner Ausdruck, der sexuellen Sünden wie Ehebruch, Homosexualität, Sodomie und Inzest umfasst. Wenn ein Partner die Einheit und Intimität einer Ehe durch sexuelle Sünde verletzt und dadurch sein Eheversprechen bricht, befindet sich der treue Partner in einer extrem schwierigen Situation. Wenn alle Mittel und Wege, den sündigenden Partner zur Buße zu bewegen, ausgeschöpft sind, erlaubt die Bibel, dass der treue Partner sich scheiden lassen kann (Mt 5,32; 1.Kor 7,15).
Der zweite Grund für eine zulässige Scheidung betrifft die Fälle, in denen ein ungläubiger Ehepartner nicht mehr mit dem gläubigen Ehepartner zusammenleben möchte (1.Kor 7,12-15). Weil Gott uns „in Frieden […] berufen“ hat (Vers 15), ist Scheidung erlaubt und kann in solchen Situationen das Beste sein. Wenn ein ungläubiger Ehepartner gehen möchte, kann der Versuch, ihn oder sie in der Ehe zu halten, zu noch größeren Spannungen, Konflikten und Sünde führen. Auch wenn der ungläubige Ehepartner die eheliche Gemeinschaft endgültig verlässt, aber nicht bereit ist, die Scheidung einzureichen – vielleicht wegen seines Lebensstils, aus Verantwortungslosigkeit oder um Unterhaltszahlungen zu umgehen – dann befindet sich der gläubige Ehepartner in einer Situation, die es ihm unmöglich macht rechtliche und moralische Verpflichtungen aufrecht zu erhalten. Weil „der Bruder oder die Schwester in solchen Fällen nicht gebunden“ (1.Kor 7,15) und darum nicht länger verpflichtet ist, verheiratet zu bleiben, kann der Gläubige die Scheidung einreichen, ohne fürchten zu müssen, dass sein Handeln Gott missfällt.
V. Die Möglichkeit der Wiederheirat
Wiederheirat ist dem treuen Partner nur dann gestattet, wenn die Scheidung auf biblischer Grundlage basierte. Eine Scheidung auf biblischer Grundlage macht vielmehr deutlich, dass der treue Partner frei ist, wieder zu heiraten, aber nur gemäß dem Willen Gottes (Mt 19,9; Rö 7,1-3; 1.Kor 7,27-28.39).
Wer sich aus irgendeinem anderen Grund scheiden lässt, hat gegen Gott und gegen seinen Partner gesündigt; für solche bedeutet eine Wiederheirat „Ehebruch“ (Mk 10,11-12). Darum sagt Paulus, dass eine gläubige Frau, die sich aus sündhaften Gründen hat scheiden lassen, unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann versöhnen soll (1 Kor 7,10-11). Wenn sie für ihre Sünde der unbiblischen Scheidung Buße tut, wird sie als wahre Frucht dieser Buße Versöhnung mit ihrem früheren Ehemann suchen (Mt 5,23-24). Das gleiche gilt für einen Mann, der sich aus unbiblischen Gründen hat scheiden lassen (1.Kor 7,11). Die einzige Ausnahme für eine Wiederheirat mit einer anderen Person ist, wenn der frühere Ehepartner heiratet, sich als Ungläubiger herausstellt oder stirbt. In anderen Fällen ist eine Wiederheirat nicht mehr möglich.
Die Bibel mahnt jeden zur Vorsicht, der eine Heirat mit einer geschiedenen Person in Erwägung zieht. Wenn die Scheidung nicht auf biblischer Grundlage basierte und die Verantwortung zur Versöhnung noch besteht, dann wird die Heirat mit einer geschiedenen Person als Ehebruch betrachtet (Mk 10,12).
VI. Die Rolle der Gemeinde
Gläubige, die eine Scheidung auf unbiblischer Grundlage betreiben, müssen der Gemeindezucht unterzogen werden, weil sie dem Wort Gottes ungehorsam sind. Wer eine unbiblische Scheidung durchsetzt und anschließend wieder heiratet, ist des Ehebruchs schuldig, weil Gott die ursprüngliche Scheidung nicht gestattet hat (Mt 5,32; Mk 10, 11-12). Die betreffende Person unterliegt der Gemeindezucht, wie sie in Matthäus 18,15-17 dargelegt wird. Wenn ein bekennender Christ den Ehebund bricht und sich während des Prozesses der Gemeindezucht weigert, Buße zu tun, dann gibt die Bibel die Anweisung, dass er oder sie aus der Gemeinde ausgeschlossen und wie ein Ungläubiger behandelt werden soll (Vers 17). Wenn die Gemeindezucht dazu führt, dass der ungehorsame Ehepartner als Ausgeschlossener oder Ungläubiger betrachtet wird, dann ist der treue Partner frei, sich scheiden zu lassen, analog zu dem Fall in 1.Kor 7,15, wo ein ungläubiger Ehepartner nicht mehr mit dem Gläubigen zusammenleben möchte. Vor einer solchen Scheidung sollte man jedoch ausreichend Zeit lassen, damit der untreue Ehepartner infolge der Gemeindezucht die Möglichkeit hat zurückzukehren.
Die Leitung der örtlichen Gemeinde soll geschiedenen und alleinstehenden Gläubigen helfen, ihre Situation von der Bibel her zu verstehen, vor allem dann, wenn die angemessene Anwendung biblischer Lehre nicht verstanden zu sein scheint. Die Gemeindeleitung könnte zum Beispiel entscheiden müssen, ob einer oder beide der früheren Ehepartner zum Zeitpunkt ihrer zurückliegenden Scheidung wirklich als Gläubige angesehen werden konnten, da sich dies bei der Anwendung biblischer Prinzipien auf ihr jetzige Situation auswirken würde (1.Kor 7,17-24). Weil Menschen häufig aus anderen Gemeinden kommen oder in andere Gemeinden wechseln und viele dieser Gemeinden keine Gemeindezucht praktizieren, kann es für die Gemeindeleitung notwendig werden, zu entscheiden, ob der getrenntlebende oder frühere Ehepartner eines Gemeindemitglieds jetzt als Christ betrachtet oder wegen anhaltenden Ungehorsams als Ungläubiger behandelt werden soll. Dies würde sich in einigen Fällen ebenfalls auf die Anwendung der biblischen Prinzipien auswirken (1.Kor 7,15; 2.Kor 6,14).
VII. Scheidung vor der Bekehrung
Gemäß 1.Korinther 7,20-27 erfordert die Rettung keinen bestimmten sozialen Status oder Familienstand. Deshalb fordert der Apostel Paulus die Gläubigen auf, zu verstehen, dass Gott die Umstände, in denen sie sich zum Zeitpunkt ihrer Bekehrung befinden, in seiner Vorsehung zulässt. Wenn sie als Verheiratete berufen werden, dann sollen sie keine Scheidung anstreben (obwohl Scheidung auf biblischer Grundlage erlaubt sein kann). Wenn sie als Geschiedene berufen werden und sich nicht mit ihrem früheren Ehepartner versöhnen können, weil dieser ungläubig bleibt oder wieder geheiratet hat, dann sind sie frei entweder ledig zu bleiben oder einen anderen Gläubigen zu heiraten (1.Kor 7,39; 2.Kor 6,14; 1.Tim 5,14).
VIII. Buße und Vergebung
In den Fällen, in denen zwei Gläubige sich auf unbiblischer Grundlage scheiden lassen, müssen sie alleinstehend bleiben oder sich versöhnen (1.Kor 7,10-11). Wenn einer oder beide Partner später Buße tun, wird zum Zeitpunkt der Buße die Gnade Gottes wirksam. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Versöhnung mit dem früheren Ehepartner zu suchen. Wenn jedoch keine Versöhnung möglich ist, müssen sie alleinstehend bleiben. Unter gewissen Umständen kann es zu anderen Schlussfolgerungen kommen. Wenn jedoch keine Versöhnung möglich ist, weil der frühere Ehepartner wieder geheiratet hat, dann kann der Gläubige, dem Gott vergeben hat, unter der fürsorglichen Leitung und dem Rat der Gemeindeleitung eine neue Beziehung eingehen.
In den Fällen, in denen ein Gläubiger eine Scheidung auf unbiblischer Grundlage durchsetzt und wieder heiratet, ist er der Sünde des Ehebruchs schuldig, bis er diese Sünde bekennt (Mk 10,11-12). Wenn jemand Buße tut, vergibt Gott die Sünde sofort – nirgendwo in der Bibel wird etwas Gegenteiliges gesagt. Von diesem Zeitpunkt an soll der Gläubige die bestehende Ehe fortführen.
IX. Relevante Bibelstellen zu dem Thema Scheidung und Wiederheirat
- 5. Mose 24,1-4
- Maleachi 2,16
- Maleachi 5,31-32
- Matthäus 19,3-12
- Markus 10,2-12
- Lukas 16,18
- 1. Korinther 7,10-16 u. 39-40
- Römer 7,2-3
Diese Stellungnahme wurde im Juni 2018 mit dem Leitungskreis der ECG.berlin ausgearbeitet.